Kitagutschein beantragen – so funktioniert’s in Hamburg
- Kita Spielhaus
- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit

Sie möchten Ihr Kind in einer Kita betreuen lassen? Dann benötigen Sie in Hamburg einen sogenannten Kitagutschein. Dieses Gutscheinsystem regelt die Finanzierung der Betreuung und ermöglicht es Ihnen, einen Platz in einer Kindertagesstätte Ihrer Wahl – wie zum Beispiel unserer Kita Spielhaus Sander Markt – in Anspruch zu nehmen.
Was ist der Kitagutschein?
Der Kitagutschein ist ein offizieller Betreuungsnachweis, den die Stadt Hamburg ausstellt. Er legt fest:
den zeitlichen Umfang der Betreuung – je nach Bedarf zwischen 5 und 12 Stunden täglich,
den Betreuungszeitraum (z. B. ab dem 1. Geburtstag Ihres Kindes),
und den Elternbeitrag, den Sie abhängig von Ihrem Einkommen leisten.
Wann und wo muss ich den Gutschein beantragen?
Den Antrag stellen Sie frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Der Antrag kann ganz bequem online über das Serviceportal der Stadt Hamburg gestellt werden:
➡️ Hier geht’s direkt zum Online-Antrag:https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM-KitaG
Alternativ ist auch eine persönliche Antragstellung beim Jugendamt möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragstellung benötigen Sie in der Regel:
Ihren Personalausweis oder Reisepass,
die Geburtsurkunde Ihres Kindes,
ggf. Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen),
bei Berufstätigkeit: eine Arbeitsbescheinigung.
Und was passiert nach dem Antrag?
Nach der Bewilligung erhalten Sie den Kitagutschein per Post. Diesen bringen Sie dann zu Ihrer Wunsch-Kita – z. B. zu uns ins Spielhaus Sander Markt 😊 – und schließen dort den Betreuungsvertrag ab.
💡 Tipp: Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns einfach an!